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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Jänner 2023

 

Auftragnehmer

 

dieSprecherin

Dexelgasse 2 / Top 2
2700 Wiener Neustadt

Eigentümerin: Natasha Macheiner
Telefon: + 43 2622 35 109
E-mail: office@diesprecherin.at
Web:    www.diesprecherin.at
UID: ATU 576 12 701

 

 

1. Geltung

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen dieSprecherin  -  Natasha Macheiner und deren Auftraggeber (AG) und bilden die Basis für alle Rechtsbeziehungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Sondervereinbarung müssen schriftlich vor Vertragsabschluss vereinbart werden. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen.

Mit Beauftragung gelten die AGB als akzeptiert. Werden sie geändert, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben. Es besteht ein schriftliches Einspruchsrecht von 14 Tagen. Wird diese Frist versäumt, gelten die geänderten AGB als angenommen.

 

2. Dienstleistungen

 

2.1 Sprachaufnahmen

 

2.1.1     Bei Sprachaufnahmen, die im Tonstudio von dieSprecherin erfolgen, gilt die Beauftragung zur Vertonung mit der Übermittlung des Textes als erteilt.

2.1.2  Mit der Auftragserteilung gelten die Sätze von VOICE Sprecherverband, außer es wurde ein gesondertes Honroar vor der Auftragserteilung schriftlich vereinbart. 

2.1.3    Wird der Text nicht innerhalb von 36 Stunden nach Lieferung als .mp3 oder .wav schriftlich beanstandet, gilt er als abgenommen.

2.1.4    Werden die Sprachaufnahmen innerhalb von 36 Stunden beanstandet, muss dieSprecherin die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern.

2.1.5    Der erste Korrekturzyklus ist inkludiert, allerdings nur dann, wenn die Korrektur die Aussprache von dieSprecherin betrifft oder die Aufnahme vom vereinbarten Text abweicht. Liegen der Korrektur nachträgliche Textänderungen zugrunde, trägt die Kosten der AG.

2.1.6    Dies gilt auch für Sprachaufnahmen fremder Sprecher*innen, die im Tonstudio von dieSprecherin aufgenommen wurden und/oder in deren Auftrag tätig waren.

2.1.7    Bei Textkorrekturen, die innerhalb der 36 Stunden bekannt gegeben werden, werden zumindest 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Betreffen die Textkorrekturen mehr als zwei Drittel des Textes wird das gesamte Honorar nochmals fällig. Bei späteren Textkorrekturen gelten die Sprachaufnahmen als neue Beauftragung, wodurch das vereinbarte Honorar erneut fällig wird.

2.1.8    Fungiert der AG als Dritter und entscheidet sich dessen Auftraggeber nach der Aufnahme im Tonstudio (sowohl im hauseigenen als auch externen Studio) für eine andere Stimme, so werden die erfolgten Aufnahmen zumindest als Layout gewertet, d. h. es werden mindestens 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

2.1.9    Erfolgen die Aufnahmen in einem externen Tonstudio gilt die Beauftragung spätestens mit der Buchung für den Aufnahmetermin als erteilt.

2.1.10   Wird die Sprachaufnahmen 24 Stunden vor dem Aufnahmetermin im externen Tonstudio abgesagt, werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

2.1.11   Erneute Sprachaufnahmen aufgrund von Textänderung im externen Tonstudio nach der Abnahme gelten als Neubeauftragung und sind zu 100 % mit dem vereinbarten Honorar abzugelten.

2.1.12  Die Leistung bei Sprachaufnahmen gilt als erbracht, sobald die Aufnahmezeit im (hauseigenen oder externen) Tonstudio verstrichen ist oder die Abnahme der Aufnahme erfolgt ist.

2.1.13  Die Abnahme der Sprachaufnahmen / des Audiofiles hat längstens innerhalb von drei Werktagen zu erfolgen. Erfolgt in dieser Zeit keine Beanstandung, gilt die Sprachaufnahme / das fertige File als abgenommen und der Auftrag als erfüllt.

2.1.13  Bei Werbespots ist das Recht auf Verwendung bzw. Verwertung der Sprecherleistung auf ein Jahr – gerechnet ab Aufnahmedatum – begrenzt. Es wird ausschließlich für den in der Rechnung genannte Umfang (eigene Internetseite, Radio, Fernsehen, Internet, usw.), das in der Rechnung genannte Medium und Land erworben. Eine andere Nutzungsdauer ist im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. 

2.1.14  Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Werbespots die Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung für sämtliche Sendeanstalten des jeweiligen Landes.

2.1.15  Die mit der Aufnahme vereinbarten Verwendungs- und Verwertungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars gültig.

2.1.16  Werden Sprachaufnahmen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes wieder- oder weiterverwendet, hat der AG dieSprecherin zu informieren und nach üblichen Sätzen des österreichischen Sprecherverbandes abzugelten.

2.1.17  Die Informationspflicht des AG besteht auch, wenn die Sprachaufnahme für einen anderen, als den ursprünglich vereinbarten Zweck, Ausstrahlungsort (Medium) und/oder Land verwendet wird. Die durch die geänderte Verwendung entstehenden Kosten trägt der AG. Dies gilt auch, wenn die Sprache modifiziert (neue Zusammenstellung) wurde.

2.1.18  Bei der Verwendung von Aufnahmen, die vorrangig nicht dem Werbezweck dienen, muss der Name der Sprecherin Natasha Macheiner genannt werden – etwa bei Bild- und Schallträgern im Vor- oder Nachspann, bzw. in der An- oder Absage sowie bei Vervielfältigung zum öffentlichen Verkauf auch auf der Umhüllung (Cover) des Medienträgers.

2.1.19 Grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzung jeglicher Sprachaufnahmen zu Trainingszwecken für KI Programme sowie die Weitergabe oder der Verkauf der Aufnahmen an Dritte, nicht an der Produktion Beteiligte, insbesondere zur Nutzung im Zusammenhang mit KI Programmen oder Algorithmen.

 

 

2.2. Eventmoderation

 

2.2.1    Die Eventmoderation gilt mit der schriftlichen Terminvereinbarung/-fixierung als beauftragt.

2.2.2   Im vereinbarten Honorar inbegriffen ist eine Moderationsbesprechung mit der maximalen Dauer von einer Stunde. Alle weiteren Besprechungen werden nach tatsächlichem Aufwand mit € 200,-/Std. verrechnet. Werden weitere Besprechungen via Videocall abgehalten, werden diese mit € 140,- Stunde verrechnet.

2.2.3    Wird zusätzlich zur Veranstaltung eine Generalprobe gewünscht, so wird diese, wenn ...

... sie am Tag der Veranstaltung abgehalten wird: nach tatsächlichem Aufwand mit € 250,- abgerechnet.

... sie an einem extra Tag durchgeführt wird, mit 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet.

2.2.4   Abweichung von den Punkten 2.2.2 und 2.2.3 müssen vorab schriftlich vereinbart werden

2.2.5   Wird die Veranstaltung abgesagt, wird ein Ausfallshonorar fällig:

Bei Absage 7 Werktage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars

Bei Absage 48 Stunden vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Honorars

Bei Absage 24 Stunden vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars

 

Wird gegen einen der Vertragspunkte des Punktes „Dienstleistungen“ verstoßen, wird eine Konventionalstrafe in der Höhe des dreifachen Rechnungsbetrages fällig. Außerdem trägt der AG sämtliche daraus entstehende Kosten wie Mahn- und Inkassospesen sowie die Anwaltskosten.

 

 

3. Reisekosten

 

3.1  Ab einer Entfernung von 20 Kilometer von Wiener Neustadt werden Reisekosten samt Reisezeit verrechnet und zwar € 1,16  pro gefahrenen Kilometer.

3.2  Ist eine Übernächtigung notwendig, trägt die Kosten für Hotel und Diäten der AG.

 

 

4. Zahlungskonditionen

 

4.1  Bei allen Sprachaufnahmen im hauseigenen oder externen Tonstudio von dieSprecherin gelten die Sätze von VOICE Sprecherverband, Sonderkonditionen, Pauschalen etc.  müssen im Vorfeld schriftlich vereinbart werden. 

4.2  Bei der Eventmoderation gilt das vereinbarte Honorar.

4.3  Spätestens mit vollständig und vertragsgemäßer Leistungserbringung seitens dieSprecherin, entsteht der Honoraranspruch soweit im Folgenden oder in dem Auftrag nicht etwas anderes vereinbart wurde.

4.4  dieSprecherin ist berechtigt, für den entstehenden Aufwand Vorschüsse zu verlangen und für einzelne vollendete Arbeitsschritte Zwischenrechnungen zu stellen.

4.5  Das Entgelt versteht sich generell als Nettobetrag zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.

4.6  Das Honorar ist sofort nach Erhalt der Rechnung, netto ohne Abzug fällig.

4.7  Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

4.8  Bei Zahlungsverzug dürfen erbrachte Leistungen (Sprachaufnahmen) erst wieder bei Begleichung der offenen Forderung genutzt werden.

 

 

5. Datenschutz

 

Der AG stimmt zu, dass seine persönlichen Daten  (Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung, Betreuung des AG  sowie für eigene Werbezwecke (z. B.  Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten, Newsletter) in Papier- und elektronischer Form auch nach der Auftragserfüllung ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der AG ist einverstanden, E-Mails zu Werbezwecken bis auf Widerruf zu erhalten. Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

 

 

6. Schlussbestimmung

 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.

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